Freitag, 26. April 2024

Über Uns

Ein großer Fall erfordert große Sachkompetenz. Daher haben sich die Rechtsanwaltskanzleien Nieding+Barth und MüllerSeidelVos für eine Kooperation entschieden. So wird sichergestellt, dass die geschädigten Anleger von der lanjährigen Erfahrung der mit dem Fall betrauten Rechtsanwälte und deren Fachkompetenz profitieren können und deren Ansprüche von einer schlagkräftigen Taskforce durchgesetzt werden können.

Die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth ist eine der führenden Kanzleien im Kapitalanlagerecht in Deutschland. Die Kanzlei zählt aus der Sicht des Branchenmediums JUVE zu den führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf über 12 Milliarden Euro.

Seit 1987 setzt sich die Kanzlei für private Kapitalanleger und institutionelle Investoren ein – auf nationaler und internationaler Ebene.

Darüber hinaus berät die Kanzlei Mandanten im Versicherungs- und Arbeitsrecht, in den Bereichen Mergers & Aquisitions, Private Equity und Corporate Governance sowie im Gewerblichen Rechtsschutz.
 
Seit 1994 vertritt die Kanzlei bereits die DSW. In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr.
 
Im Zuge des rasch wachsenden Marktes der sogenannten „Mittelstandsanleihen“ und der damit verbundenen Probleme hat sich in den vergangenen Jahren die Vertretung der Interessen von Anleihegläubigern oder Genussscheininhabern in Insolvenzfällen als neuer Schwerpunkt herauskristallisiert. So vertritt die Kanzlei mittlerweile die Interessen von Anleihegläubigern respektive Genussscheininhabern in Fällen in einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro, unter anderem in den Fällen der Solar Millennium AG, Prokon Regenerative Energien GmbH und WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG.

MÜLLER l SEIDEL l VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht hochspezialisierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Auf diesen Kompetenzen gründet unser Erfolg.

Wir beraten und vertreten bundesweit ausschließlich Bankkunden und Kapitalanleger bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistern, Initiatoren und sonstigen Verantwortlichen von Kapitalanlageprodukten. Die konsequente Festlegung auf die Vertretung von Anleger- und Kundeninteressen bewahrt uns vor Interessenkollisionen und macht uns unabhängig.
Unsere Mandantenstruktur reicht dabei vom Kleinanleger über Family-Offices bis hin zu institutionellen Investoren. Zudem nehmen wir in etlichen Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren gebündelt die Interessen von großen Anlegergruppen z.B. als gemeinsamer Vertreter oder in Gläubigerausschüssen war.

An unsere Beratungsleistungen, die sich stets nach Ihren individuellen Interessen richten, stellen wir hohe Ansprüche in puncto Qualität, Effizienz und Erreichbarkeit. Unser Handeln orientiert sich immer daran, einen Mehrwert für Sie zu erzielen. So streben wir zur Vermeidung langjähriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren konstruktive und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen auf dem außergerichtlichen Verhandlungsweg an. Sollte es aber unumgänglich sein, einen Prozess zu führen,  scheuen wir hiervor nicht zurück. Wohlüberlegte Prozessstrategien, fundierte prozessuale Kenntnisse und konsequentes Verhandeln vor Gericht sind unsere Stärke. Sollten wir hingegen in Ihrem Fall keine Erfolgsaussichten sehen oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche für zu riskant halten, sprechen wir dies offen an.

MÜLLER l SEIDEL l VOS steht für Kostentransparenz. Wir erläutern Ihnen schon im Rahmen der Erstberatung die zu erwartenden Kosten und Gebühren und bieten Ihnen unterschiedliche Vergütungsmodelle (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Zeit- und Pauschal- sowie Erfolgshonorare) an, so dass Sie ein Gefühl dafür bekommen, ob sich eine Verfolgung Ihrer Ansprüche lohnt. In ausgewählten Fallgruppen bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Somit erhalten Sie größtmögliche Kostensicherheit und Kostentransparenz – und zwar bevor Sie uns beauftragen.

MÜLLER l SEIDEL l VOS. Konsequent. Kompetent.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Homepage richtet sich nur an Aktionäre, die Schadensersatz begehren und nicht auch an Eigentümer von VW-Fahrzeugen, die Sachmängelgewährleis- tungsansprüche geltend machen möchten.

 

 

 

Porsche Automobil holding SE

 

Presseinformation - 28.10.2020
Musterklage gegen Porsche kann endlich starten

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Presseinformation - 15.07.2020
Bundesgerichtshof entscheidet gegen Porsche SE

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Bundesanzeiger - 06.03.2017
Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz des Landgerichts Stuttgart vom 28.02.2017 im Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE

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Volkswagen AG

Bundesanzeiger - 10.08.2016
Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 im Verfahren gegen die Volkswagen AG

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