Donnerstag, 25. April 2024

Der Fall

Die Kanzleien Nieding+Barth und MüllerSeidelVos kooperieren, um den Geschädigten in der Angelegenheit um die Manipulationen bei den Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verhelfen. Einerseits wird angeboten, Einzelklage gegen VW einzulegen, andererseits können sich Geschädigte auch an einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (=KapMuG) beteiligen.
 
Beide Kanzleien vereinen große Fachkompetenz auf sich und können so sicherstellen, dass die Ansprüche der Geschädigten bestmöglich durchgesetzt werden.
 
Anspruchsberechtigt sind Anleger, die nach dem pflichtwidrigen Unterlassen der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung Wertpapiere erworben haben und im Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. sonstigem Bekanntwerden der Insiderinformation noch inne gehabt haben ( „zu teuer gekauft“ haben) oder die bereits vor der Unterlassung des Emittenten Wertpapiere erworben hatten und dann bis zur Veröffentlichung bzw. sonstigem Bekanntwerden der Insiderinformation die Papiere veräußert haben („zu billig verkauft“ haben).

Was wird der Volkswagen AG genau vorgeworfen?

Es wurde festgestellt, dass der deutsche Autobauer eine Manipulations-Software in seinen Dieselfahrzeugen installiert hat. Diese Software erkennt, wann sich ein Fahrzeug in einer Werkstatt und auf dem Prüfstand befindet. Die Erkennung dieses Zustandes erfolgt über eine Kombination verschiedener Werte. So wird zum Beispiel die Gaspedalstellung mit dem gleichbleibenden Lenkwinkel oder Werten vom ESP zusammengefügt. Erkennt die Software, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, so schaltet sie in den "Clean Modus". Dabei werden Einspritzzeitpunkt, Luftmenge und der Takt der Verbrennung angepasst, um so bessere Emissionswerte zu erzielen und die jeweiligen Abgasnormen einzuhalten. Die Software führte zu Abgaswerten, die die US-amerikanischen Normen einhielten. Tatsächlich lagen die Abgaswerte um das bis zu 35-fache über den Normwerten. Die Software trägt den Namen „Defeat Device“ und wurde in Diesel-Motoren Typ EA 189 mit 1,6 und 2,0 Litern Hubraum Modellen der Baujahre 2009 bis 2015 eingebaut.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Homepage richtet sich nur an Aktionäre, die Schadensersatz begehren und nicht auch an Eigentümer von VW-Fahrzeugen, die Sachmängelgewährleis- tungsansprüche geltend machen möchten.

 

 

 

Porsche Automobil holding SE

 

Presseinformation - 28.10.2020
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Presseinformation - 15.07.2020
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Federal Court of Justice rules against Porsche SE

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Bundesanzeiger - 06.03.2017
Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz des Landgerichts Stuttgart vom 28.02.2017 im Verfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE

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Volkswagen AG

Bundesanzeiger - 10.08.2016
Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz des Landgerichts Braunschweig vom 05.08.2016 im Verfahren gegen die Volkswagen AG

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